Warum sollte man ein Testament verfassen?

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Von Heike Hecht

Ein Testament ist keine Frage des Alters. Sollte ein/e Erblasser*in zum Todeszeitpunkt kein Testament verfasst haben, greift die gesetzliche Erbfolge (Intestate Succession Ordinance von 1946) ein. Das trifft auch dann zu, wenn eine Scheidung kurz bevorstand, man eigentlich keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern hatte, oder glücklich zusammengelebt hat, aber nicht verheiratet war. In solchen Fällen würden trotz allem der/die aktuelle Ehepartner*in und alle Kinder als Erben in Frage kommen. Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden beispielsweise gar nicht berücksichtigt.

Nicht allein deswegen ist es wichtig und ratsam, ein Testament zu verfassen. Man sollte das Recht haben, über die Verteilung der zu Lebenszeit hart erarbeiteten Errungenschaften nach dem eigenen Ableben zu bestimmen. Und dieses Recht ist gesetzlich festgelegt, nämlich in Form eines Testaments..

Ein gültiges Testament muss in Namibia laut dem Wills Act von 1953 bestimmte Bedingungen erfüllen. Im Gegensatz zu einem in Deutschland gültigen Testament muss es hier nicht handgeschrieben sein, es muss aber in der Gegenwart zweier gleichzeitig anwesender Zeug*innen sowohl von diesen als auch von dem/der Erblasser*in unterzeichnet werden. Sollte das Testament aus mehreren Seiten bestehen, muss jede Seite in dieser Weise unterschrieben werden. Zeugen*innen dürfen nicht als Begünstigte im Testament bedacht sein. Sollte dieses jedoch der Fall sein, scheiden sie als Erben aus.

Sollten formale Fehler bestehen, heißt dieses aber nicht unbedingt, dass das Testament gar nicht oder nur teilweise gültig ist. Das muss aber per Gerichtsbeschluss entschieden werden, welches unnötige Gerichtskosten und Zeitverzögerungen mit sich zieht.

Es ist ratsam, zwei ursprünglich unterschriebene Testamente aufzubewahren, wovon eines beim Anwalt hinterlegt und eines von Ihnen selbst sicher verwahrt wird. Denn, ist das Original nicht auffindbar, kann erst per Gerichtsbeschluss eine Abschrift akzeptiert werden. Ob das Gericht tatsächlich so entscheidet, ist nicht zwangsläufig gegeben. Erneut riskiert man den Verlust von Geld und Zeit.

Ist ein Testament erst einmal verfasst, kann es je nach Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Umstände einfach aktualisiert bzw. geändert werden, natürlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen.

Sollten Sie ein Testament verfassen wollen oder in dieser Hinsicht beraten werden wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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